Zentralbanken horten Gold, als gäbe es kein Morgen mehr
Freitag, 26. August 2011, 17:07
Mittlerweile springen selbst die zurückhaltendsten Zentralbanken auf den Goldzug auf. Die ohnehin bereits beträchtlichen offiziellen Zukäufe in jüngster Zeit dürften weit unter den realen Zentralbankkäufen liegen, da sich Länder wie Iran und China – von denen man weiß, dass sie massive Goldkäufe tätigen – nur ungern in die Karten schauen lassen
» Doug Hornig, Casey Research, 26.08.2011
„Kaufe billig, verkaufe teuer“, ist eine der Regeln eines smarten Investors, doch scheinen die westlichen Zentralbanken hier einiges an Verständnisschwierigkeiten zu haben.
Die westlichen Zentralbanken haben ihre Goldbestände jahrelang in den Rachen eines über Jahrzehnte hinweg anhaltenden Bärenmarkts geworfen. Das Jahr, bevor die Verkäufe der Zentralbanken einsetzten – also wo die Zentralbanken noch als Nettokäufer am Markt auftraten – war 1988, als der Preis im Jahresverlauf von USD 485 pro Unze auf USD 410 pro Unze absank.
Von 1989 bis 2000 haben die Zentralbanken ihre Goldverkäufe weiter fortgesetzt, während Gold fortwährend im Preis fiel, bis es seinen Tiefststand der jüngeren Geschichte in Höhe von USD 250 pro Unze erreichte. Die Banken hatten es so eilig damit, sich von diesem ungeliebten Relikt – ihrem einzigen handfesten physischen Vermögenswert – zu trennen, dass sie es als notwendig erachteten, eine Regelung zu treffen, wie viel Gold alljährlich abverkauft werden darf.
Aus diesem Grund legten die europäischen Zentralbanken (die damaligen 11 Zentralbanken der Eurozonenländer und die Europäische Zentralbank, die schwedische, schweizerische und britische Zentralbank) im Jahre 1999 ihren ersten Vertrag, das Central Bank Gold Agreement (CBGA1), dazu auf.
In der CBGA1-Vereinbarung wurde festgehalten, dass Gold auch weiter ein wichtiger Bestandteil der globalen Geldreserven bleiben würde, während sie ihre gemeinsamen Verkäufe auf maximal 400 Tonnen pro Jahr beschränkten und die maximal zulässige Verkaufsmenge für die darauffolgenden 5 Jahre auf 2.000 Tonnen festlegten. Darüberhinaus schlossen sich weitere bedeutende Goldhalter – die USA, Japan, Australien, der Internationale Währungsfonds und die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich – informell dieser Vereinbarung an.
In 2004 wurde dann ein Folgeabkommen, CBGA2, unterzeichnet, wodurch die zulässigen jährlichen Goldverkäufe auf 500 Tonnen angehoben wurden, während man die maximale Verkaufsmenge für die darauffolgenden Jahre auf 2.500 Tonnen Gold festsetzte. Mit der dritten Vereinbarung, CBGA3, die 2009 in Kraft trat und bis September 2014 gilt, wurden die zulässigen Verkäufe wieder auf das Niveau des ursprünglichen Vertrags abgesenkt.
Ob es sich bei der Tatsache, dass der Goldbullenmarkt genau zum Zeitpunkt der Einführung von CBGA1 begann, um mehr als nur einen Zufall handelt, ist offen.
Um fair zu sein, sei hier angemerkt, dass die....................................
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Quelle: » Propagandafront.de