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Erste Staatspleite im Jahr 2010

von Mr N. N.
Liebe Leserin, lieber Leser,
Das Jahr 2010 ist noch jung, und die kleine Karibikinsel Jamaika ist das erste Land, das inmitten der touristischen Hauptsaison die technische Voraussetzung eines Staatsbankrotts erfüllt. Fakt ist, dass die Ratingagentur S&P die Bonität Jamaika auf SD (Selected Default) abstufte. Konkret heißt dies, dass der Inselstaat seine Schulden teilweise nicht mehr erfüllen kann.

Flaute im Tourismus als Hauptursache
Hauptursächlich für den Niedergang seien der drastische Einbruch des Tourismusgeschäfts und rückläufige Überweisungen von Exil-Jamaikanern aufgrund der Weltwirtschaftskrise. Die Regierung bot indes den Gläubigern eine Umschuldung der Staatsanleihen in Höhe von 7,8 Milliarden Dollar an. Die Laufzeiten sollen verlängert werden, und gleichzeitig müssen sich die Investoren mit einem geringeren Zinssatz begnügen.
Ja, liebe Leserin, lieber Leser, von den breiten Mainstream-Medien relativ unbemerkt hat es nun Jamaika erwischt. Einzig positiv ist, dass Jamaika nicht wirklich eng mit dem internationalen Kapitalmarkt verflochten ist.

Nächste Pleitekandidaten
Und Jamaika wird wohl nicht das einzige Land sein, das im Jahr 2010 die formalen Voraussetzungen für einen technischen Staatsbankrott erfüllt. Die Kandidatenliste der Ratingagentur S&P ist mit Ländern wie Argentinien, Bolivien, Grenada, Pakistan oder der Ukraine gut bestückt. Hinzu kommen sicherlich auch unsichere Kantonisten wie Dubai, Griechenland, Island, Irak, Lettland oder Venezuela. Ferner steht es in der Eurozone um Italien, Irland, Portugal und Spanien nicht wirklich gut.

Definition des Staatsbankrotts
Generell ist die Frage zu stellen, was man unter einem Staatsbankrott versteht. Im Unterschied zu einem Unternehmensbankrott ist der Staatsbankrott" ein relativ schillernder Begriff. Eine relativ gute Definition lautet:
Ein Staatsbankrott liegt vor, wenn ein Staat teilweise seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann."
Allerdings ist auch damit nicht wirklich viel gesagt. Wenn ein Unternehmen bankrott ist, wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet. Wenn ein Staat bankrott ist, geschieht bekanntlich nichts dergleichen.

Ohnmacht der Gläubiger
Die betroffenen in- und ausländischen Gläubiger, deren Ansprüche nicht erfüllt werden, haben keinerlei Möglichkeit, dagegen vorzugehen - außer eine Revolution bzw. einen (Bürger-)Krieg anzuzetteln, was sie ihrem eigentlichen Ziel aber kaum näher bringen wird.
Aus Sicht der (potenziell) Betroffenen stellt sich die Staatspleite als ein mehr oder weniger großer Vermögensverlust dar. Aus Sicht des Bürgers und Anlegers müssen wir den Staatsbankrott also unter dem Gesichtspunkt analysieren, wer welche Verluste erleiden wird.
Wenn der Staat sich entscheidet, seine Staatsanleihen nicht mehr zu bedienen, erleiden die Gläubiger derselben entsprechende Verluste. Bricht der Staat hingegen bestehende Zahlungsversprechungen im Bereich seiner internen Verpflichtungen (bspw. Leistungsversprechen der Sozialsysteme, Beamten-Pensionen, Löhne bzw. Gehälter im öffentlichen Dienst etc, etc...) dann erleiden jene Bürger die Verluste, die entsprechende (Zahlungs-)Ansprüche gegenüber dem Staat haben.
Eine hemmungslose Inflationierung wäre insofern ein mehr oder minder eleganter Versuch, beide Gruppen möglichst gleichermaßen zu treffen". In diesem Fall werden sämtliche Zahlungsversprechen zwar nominal erfüllt, allerdings mit drastisch entwertetem Geld.

Dieser Bericht wurde nicht geprüft. Für Richtigkeit der Angaben übernimmt Silbernews.at keine Haftung.
Quelle: » http://www.investor-verlag.de