StartseiteAllgemeinesBeständeAnlageformenAnalysenWissenswertesChartsHandelBlog

Wissenswertes:

Silber (Archiv)

Allgemeines über Edelmetalle

Papiergeldsystem

Erklärungsbegriffe

Krisenvorsorge

Krisenvorsorge:

Beiträge zur Krisenvorsorge

Beiträge zur Krisenlage

Beiträge zur Krisenbegriffe

Beiträge zur Krisengeschichten

Allgemein:

Startseite

News (RSS)

Link´s

Sitemap

Kontakt

Disclaimer

SEC ruft Artenschutz für alle aus

Die US-Börsenaufsicht macht mobil gegen Short-Seller. Nach dem Notverkauf von Bear Stearns und der Pleite von Lehman Brothers versucht die Behörde nun, Unternehmen gegen Manipulationen zu schützen. Mit einem harten Verbot - doch Experten schütteln den Kopf.

Am Mittwoch stellte die Behörde neue Vorschriften gegen ungedeckte Leerverkäufe vor, im Fachjargon "Naked Short-Selling" genannt. Dabei verkaufen Marktteilnehmer Aktien - ohne sich abzusichern, die Papiere zur Fälligkeit liefern zu können. Bereits im Juli hatte die SEC ähnliche Verbote verhängt, die damals aber nur vorübergehend für 19 Unternehmen galten. Diesmal sind sie für den gesamten Markt wirksam und treten ab Donnerstag in Kraft.
Konkret geht es darum, dass Leerverkäufer die Aktien auch physisch liefern müssen. Verstoßen sie dagegen, indem sie nicht binnen drei Tagen nach dem Verkauf nicht liefern, werden Strafzahlungen fällig. Das Besondere daran: Die Regeln gelten auch für Market-Maker in Optionsmärkten, die im Juli und August noch ausgenommen worden waren.

Kampf gegen Gerüchte
Die SEC versucht damit, Manipulationen im Markt und weitere Bankenpleiten zu verhindern. "Wir müssen klarmachen, dass wir überhaupt kein Verständnis für Marktmissbrauch haben", sagte SEC-Chairman Christopher Cox am Mittwoch. Der Hintergrund: Finanzinstitute wie die inzwischen bankrotte Investmentbank Lehman Brothers wehrten sich in den vergangenen Monaten gegen haltlose Gerüchte über Liquiditätsschwierigkeiten. Solche Spekulationen spielten auch eine entscheidende Rolle beim Kollaps des Wertpapierhändlers Bear Stearns Mitte März
Die für die Aufsicht zuständigen Gremien - neben der SEC ist auch die New York Stock Exchange und die Financial Industry Regulatory Authority eingeschaltet - ermitteln in dem Fall. Ihre Vermutung: Leerverkäufer streuen falsche Gerüchte, um von fallenden Kursen zu profitieren. Bei einem Leerverkauf verkauft ein Investor Aktien, um sie später wieder billig zurückzukaufen.

Experten kritisieren SEC

Schon die SEC-Vorschrift, die seit dem 21. Juli gegolten hatte und am 12. August auslief, richtete sich gegen die Praxis des "Naked Short Selling". Sie war als "Artenschutz" bespöttelt worden. Sie wurde einmal verlängert und galt für 19 Unternehmen.
Folgende Unternehmen standen damals unter Artenschutz: BNP Paribas, Bank of America, Barclays, Citigroup, Credit Suisse, Daiwa Securities, Deutsche Bank, Allianz, Goldman Sachs, Royal Bank of Scotland, HSBC Holdings, JP Morgan Chase, Lehman Brothers, Merrill Lynch, Mizuho Financial Group, Morgan Stanley, UBS und die beiden quasi-staatlichen Hypothekenfinanzierer Fannie Mae und Freddie Mac.
Experten krisierten die damalige Vorschrift als kontraproduktiv. Arturo Bris, Professor an der Schweizer Wirtschaftshochschule IMD in Lausanne, kam in einer Studie zu einem vernichtenden Ergebnis. "Erstens mussten wir feststellen, dass der Impuls der Vorschrift schon der falsche war. Denn die Aktivität der Leerverkäufer war bei den geschützten Aktien vor Inkrafttreten der Vorschrift nicht größer als bei anderen Papieren", schrieb Bris. Schlimmer noch: "Durch die Vorschrift verringerte sich die Liquidität, die Preisdifferenzen stiegen überproportional an."

Dieser Beitrag wurde nicht geprüft, silbernews.at übernimmt keine Verantwortung für Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Mitteilung. Quelle: http://www.ftd.de