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Handel per Erscheinen Der außerhalb der Börse stattfindende Handel mit neu emittierten Wertpapieren, bevor diese geliefert (und abgerechnet) werden können. Wegen des mitunter mehrere Monate dauernden Zeitraums bis zur ersten offiziellen Notierung bzw. der erfolgten Abrechnung bietet dieser Handel dem Anleger Spekulationsmöglichkeiten quasi ohne Einsatz von Kapital.
Handelsbilanz vgl. auch Zahlungsbilanz Harte Währung Nennt man eine Währung, die gegenüber anderen Währungen eher ein Aufwertungspotential besitzt, weil sie sich von diesen zum Beispiel wegen einer anhaltend geringen Preissteigerungsrate unterscheidet und also stabiler als andere Währungen ist. Gegensatz: Schwache Währung
Harte Währung Nennt man eine Währung, die gegenüber anderen Währungen eher ein Aufwertungspotential besitzt, weil sie sich von diesen zum Beispiel wegen einer anhaltend geringen Preissteigerungsrate unterscheidet und also stabiler als andere Währungen ist. Gegensatz: Schwache Währung
Hauptversammlung Versammlung der Teilhaber einer Aktiengesellschaft und deren oberstes Beschlußorgan. Entsprechend seinem Aktienbesitz ist jeder Aktionär zur Stimmabgabe in der HV berechtigt; soweit er diese nicht selbst wahrnehmen kann, kann er seine depotführende Bank beauftragen, ihn zu vertreten. Zu den wichtigsten Befugnissen der HV gehört die Bestellung des Aufsichtsrats, der seinerseits den Vorstand des Unternehmens bestimmt. Darüber hinaus entscheidet die HV über die Verwendung des Gewinns, die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand sowie über Kapitalmaßnahmen. Im allgemeinen werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefaßt, soweit es nicht um Entscheidungen von besonderer Tragweite geht (Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen, Auflösung der AG o.ä.); diese schreiben eine Zustimmung von 75% des bei der Beschlußfassung anwesenden Kapitals vor.
Hausbank Das Kreditinstitut, mit dem ein Unternehmen die engsten Geschäftsbeziehungen unterhält und das im Zuge von Kapitalerhöhungen o. ä. bei einer Aktiengesellschaft in der Regel auch das zu solchen Zwecken gegründete Konsortium führt.
Hausse Nachhaltiger Anstieg der Wertpapierkurse einzelner Marktbereiche oder des Gesamtmarktes über einen mittleren bis längeren Zeitraum. Gegensatz: Baisse
Haussier Nennt man den Börsianer, der auf ein Steigen der Wertpapierkurse über einen mittleren bis längeren Zeitraum setzt und seine Anlagestrategie durch entsprechende, bei anhaltender Hausse gewinnbringende Transaktionen gestaltet. Besonders wirksame Strategien ergeben sich hier aus der Ausnutzung sogenannter Hebeleffekte, wie sie in der Regel beim Kauf von Kaufoptionen (call) oder auch von Optionsscheinen bestehen. Gegenteil: Baissier
Hebeleffekt/-wirkung Vor allem im Zusammenhang mit der Bewertung von Optionen und Optionsscheinen gebräuchliche Kenngrößen. So würde ein dreifacher Hebel bei einem Optionsschein besagen, daß für diesen Optionsschein nur ein Drittel dessen investiert werden muß, was der entsprechende Bezugskurs, (also etwa eine bestimmte Aktie) kostet. Je größer dieser Hebel, desto größer auch der damit verbundene Hebeleffekt. Bei einem dreifachen Hebel des Optionsscheins und einem niedrigen Aufgeld dieses Scheins kann man im Normalfall davon ausgehen, daß der Kurs dieses Optionsscheins sich ungefähr um diesen Faktor gegenüber einer Veränderung des Bezugswerts verändert. Berechnungsformel: aktueller Hebel = Aktienkurs/(Bezugsverhältnis x Optionsscheinkurs) (vgl. leverage).
Hedging Nennt man die Absicherung von Kurs-, Währungs-, Preisrisiken o.ä. durch den Abschluß eines Options- oder Termingeschäfts, das hinsichtlich seiner Art und des Umfangs die Risiken des Grundgeschäfts weitgehend abdeckt. So könnte ein Anleger zum Beispiel eine hochverzinsliche, zwei Jahre laufende US-Dollaranleihe gegen DM erwerben und zum selben Zeitpunkt den entsprechenden Gegenwert über eine Dollar-Verkaufsoption zum Tilgungstermin gegen Kursrisiken absichern.
Heimatbörse Börse an der eine Aktiengesellschaft notiert und in deren Region sie zugleich angesiedelt ist.
Holding Gesellschaft ohne eigenen Produktionsbetrieb, die an zahlreichen Unternehmen finanziell beteiligt und etwa für die effiziente Führung eines Konzerns zuständig ist.
HV (vgl. Hauptversammlung).
Hypothek Nennt man ein gem. §1113ff. BGB bestelltes, ins Grundbuch eingetragenes Grundpfandrecht, das es dem Gläubiger erlaubt, sich wegen einer bestehenden, aber nicht erfüllten Forderung aus dem Grundstück zu befriedigen. Im Gegensatz zur Grundschuld setzt die Hypothek das Bestehen einer Forderung voraus.
Hypothekenbank Realkreditinstitute, die sich hauptgeschäftlich mit der Beleihung von Grundstücken befassen und sich die für die Finanzierung solcher Hypothekarkredite benötigten Gelder über die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen beschaffen.
Hypothekenpfandbriefe Schuldverschreibungen von Realkreditinstituten (Hypothekenbanken) zur Finanzierung ihrer Hypothekarkredite.