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Zahlungsbilanz Aufstellung der gesamten Waren-, Dienstleistungs-, Kapital-, Devisen- und Goldtransaktionen zwischen einem Land und dem übrigen Ausland über eine bestimmte Abrechnungsperiode. Sie gliedert sich in die Leistungsbilanz (Ströme der Waren, Dienstleistungen und sonstigen Übertragungen), die Kapitalbilanz (Ströme der Kapitalanlagen) und die Gold- und Devisenbilanz. Zahlungsbilanzungleichgewichte machen sich nur innerhalb der Betrachtung einer dieser Positionen bemerkbar, da die Z. als Gesamtbilanz immer ausgeglichen ist (vgl. dagegen Handelsbilanz).

Zeichnen/Zeichnung Die feste übernahme von neu ausgegebenen Wertpapieren zu den im Zeichnungsangebot aufgeführten Bedingungen.

Zentraler Kapitalmarktausschuß (ZKMA)
Auf freiwilliger Basis errichtetes Gremium zum Zwecke der Abstimmung über vorgesehene Emissionen am Kapitalmarkt.

Zero bonds Sogenannte Null-Kupon-Anleihen, bei denen sich die Verzinsung bis zum festgelegten Rückzahlungstermin aus dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufkurs und der Tilgung zum Nominalwert errechnet.

Zertifikat Anteilschein eines Investmentfonds.

Ziehung (vgl. Auslosung).

Zins Preis für die befristete Überlassung von Geld.

Zinseszins Zinsanteil, der auf die Verzinsung nicht des einsetzten Kapitals, sondern der fällig gewordenen, aber nicht ausgezahlten Zinsen entfällt.

Zinsoptionsscheine (bond warrants) Sind Optionsscheine, die innerhalb einer festgelegten Frist zum Bezug bestimmter anderer, am Kapitalmarkt gehandelter Anleihen berechtigen.

Zinsschein Der den effektiven Anleihestücken beigegebene Schein zur Einlösung der Zinsen am jeweiligen Fälligkeitstag.

Zinstermin Termin, an dem die vereinbarten Zinsen aus einer Anleihe fällig sind, zumeist im Abstand von einem halben oder einem Jahr.

Zinsterminkontrakt Termingeschäft über den Kauf von festverzinslichen Wertpapieren.

Zulassung zur Börse Je nach Marktsegment gelten für die Zulassung zum Börsenhandel unterschiedlich strenge Voraussetzungen. über die Zulassung selbst entscheidet die Zulassungsstelle der entsprechenden Börse anhand der eingereichten Unterlagen und auf dem Hintergrund der im Börsengesetz im einzelnen festgelegten Bestimmungen.

Zulassungsstelle Die gemäß Börsengesetz eingerichtete Kommission, die über die Zulassung von Wertpapieren zum (amtlichen) Handel, gegebenenfalls auch über den späteren Entzug dieser Zulassung entscheidet. Sie besteht mindestens zur Hälfte aus Mitgliedern, die nicht berufsmäßig mit dem Börsengeschäft zu tun haben.

Zuteilung Die im Zuge der Ausgabe neuer Wertpapiere infolge Überzeichnung der Emission vorgenommene Aufteilung der Wertpapiere auf die verschiedensten Kaufinteressenten.

Zwangsregulierung Im Börsenhandel zwangsweise vorgenommene Transaktion gegen einen Händler, z.B. der neuerliche Kauf zu seinen Lasten, wenn dieser nicht oder nicht fristgerecht liefert.

Zwischendividende vgl. Abschlagsdividende

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